Der Subunternehmer: Kooperationsrahmen

Ein Subunternehmer ist ein unabhängiger Dienstleister, dem der Verein Cœur Historique die Ausführung einer bestimmten Aufgabe gemäß seinen Anweisungen in der Provinz Lüttich überträgt. Im Gegensatz zum Vertreter hat er keine kommerzielle Rolle: Er führt aus, er entscheidet nicht.

1. Status und Positionierung des Subunternehmers

Der Subunternehmer übt seine Tätigkeit vollkommen unabhängig aus, ohne Unterordnungsverhältnis gegenüber dem Verein, führt jedoch jede Aufgabe gemäß den Anweisungen, dem Lastenheft, den Fristen und den von Cœur Historique festgelegten Qualitätsstandards aus.

Er verfügt über keinerlei Entscheidungsbefugnis über Strategie, Preis oder die dem Endbegünstigten auferlegten Bedingungen: Diese Elemente obliegen ausschließlich dem Verein.

2. Rolle und Verantwortlichkeiten des Subunternehmers

Der Subunternehmer übernimmt im Rahmen seiner Zusammenarbeit mit dem Verein folgende Aufgaben:

  • Die Aufgabe wie definiert ausführen: Lastenheft, Fristen, vereinbarte Qualitätsstandards;
  • Dem Verein jede direkt von einem Begünstigten erhaltene Anfrage melden;
  • Niemals einen Dritten mit der Ausführung der gesamten oder eines Teils der Aufgabe beauftragen ohne vorherige Zustimmung.

3. Diskretion und kein direkter Kontakt mit Begünstigten

Der Subunternehmer ist es untersagt, seine persönlichen oder beruflichen Kontaktdaten weiterzugeben an den Endbegünstigten, sofern der Verein nicht vorher schriftlich zugestimmt hat. Jegliche Kommunikation erfolgt ausschließlich unter dem Namen und über die Kanäle von Cœur Historique.

Er stellt sich niemals als direkter Ansprechpartner, Vertreter oder Partner des Begünstigten dar und darf weder während noch nach der Zusammenarbeit eine aus dieser Aufgabe entstandene Beziehung akquirieren oder für sich übernehmen.

4. Eine an die Ausführung, nicht an das Ergebnis gebundene Vergütung

Der Subunternehmer wird für die geleistete Arbeit — Pauschale oder Tagessatz — vergütet, nicht für das beim Begünstigten erzielte Ergebnis. Das ist der grundlegende Unterschied zum Vertreter: Er wird für das bezahlt, was er tut, nicht für das, was er einbringt.

5. Was die mit jedem Subunternehmer unterzeichnete Vereinbarung festlegt

Dieser allgemeine Rahmen legt die Philosophie und die Verantwortlichkeiten der Zusammenarbeit fest. Jedem Subunternehmer wird anschließend eine spezifische Vereinbarungangeboten, die separat unterzeichnet wird und Folgendes festlegt:

  • Der geltende Satz (Pauschale oder Tages-/Stundensatz);
  • Der genaue Umfang jeder übertragenen Aufgabe;
  • Die vorgesehenen Konsequenzen bei Verstoß gegen die Diskretion oder Abwerbung eines Begünstigten;
  • Die Dauer der Zusammenarbeit und die Beendigungsbedingungen.

6. Anwendbares Recht und zuständiger Gerichtsstand

Jede mit dem Verein Cœur Historique geschlossene Subunternehmervereinbarung unterliegt ausschließlich belgischem Recht. Im Falle einer Streitigkeit über ihre Auslegung oder Durchführung und mangels einer gütlichen Einigung sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Lüttich zuständig.

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